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   BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82   

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BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82 (https://dejure.org/1985,8768)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1985 - 4 B 117.82 (https://dejure.org/1985,8768)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1985 - 4 B 117.82 (https://dejure.org/1985,8768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klärung der Frage der erneuten Bekanntmachung des Bebauungsplans - Vorhandensein konkreter Anhaltspunkte für eine solche Bekanntmachung - Interesse der Gemeinde an einem Offenhalten von Planungsmöglichkeiten als öffentlicher Belang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Daß übrigens ein Vorhaben trotz der Lage an einem Erschließungsweg im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG öffentliche Belange beeinträchtigen, insbesondere siedlungstrukturell bedenklich sein kann, hat der Senat erst kürzlich im Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - entschieden.

    Auch die Lage an einem Erschließungsweg, die einmal erfolgte Baulandausweisung in einem Flächennutzungsplan oder die Nähe zu vorhandener Bebauung, zu der ein Vorhaben einen Anschluß herstellen würde, verleiht einem Außenbereichsgrundstück keine Baulandqualität (Urteil des Senats vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - <RdL 1985, 99>).

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 77.77

    Offenhalten von Planungsmöglichkeiten bzw. gemeindliche Planungshoheit kein

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    In der Entscheidung des Senats vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 77.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 169) ging es um die Frage, ob das Interesse der Gemeinde, sich Planungsmöglichkeiten offenzuhalten, ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG sei.

    Der Fall der Kläger ist nach den den Senat bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs auch mit jenem Fall nicht darin vergleichbar, daß es "um eine Anschlußbebauung geht, bei der der Standort des Gebäudes, seine Größe und Zuordnung zur Straße sich in Anlehnung an die benachbarte Bebauung unschwer bestimmen lassen" (Urteil des Senats vom 12. September 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Eine im Außenbereich einmal gegebene Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens, das im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG öffentliche Belange nicht beeinträchtigt hat, ist eigentumsrechtlich nicht dagegen geschützt, daß später öffentliche Belange entstehen, z.B. durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplans, die die Genehmigungsfähigkeit nunmehr ausschließen (Urteil des Senats vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Ist nämlich ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision dann nicht zuzulassen, wenn nicht gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - ; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - ; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - ).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Ist nämlich ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision dann nicht zuzulassen, wenn nicht gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - ; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - ; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - ).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Ist nämlich ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision dann nicht zuzulassen, wenn nicht gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - ; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - ; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - ).
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1985 - 4 B 117.82
    Auch das Urteil des Senats vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - (BRS 32 Nr. 1 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16) befaßt sich nicht mit dem öffentlichen Belang des Schutzes der Eigenart der Landschaft vor Beeinträchtigung.
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